Die MVA empfängt nach Abstimmung auch Abfälle von Firmen- und Gewerbekunden.
Die Entsorgung gewerblicher Abfälle unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben. Unternehmen sind verpflichtet, Abfälle möglichst getrennt zu erfassen und deren Verbleib nachvollziehbar zu dokumentieren. Die MVA Ingolstadt bietet Ihnen eine zuverlässige und rechtskonforme Entsorgungslösung für verschiedene gewerbliche Abfallarten.
Informieren Sie sich hier über die geltenden Anforderungen, Annahmekriterien und die notwendigen Unterlagen für Ihre Anlieferung.
Die Annahmefähigkeit eines Abfalls hängt von seiner Zusammensetzung und den geltenden Annahmebedingungen ab. Im Zweifelsfall wenden Sie sich vor der Anlieferung an das Team der MVA Ingolstadt.
Wertstoffe wie Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe oder Holz müssen grundsätzlich getrennt gesammelt werden.
Ist eine Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, dürfen Abfälle gemischt erfasst und einer zugelassenen Vorbehandlungsanlage zugeführt werden.
Die Trennung und der Verbleib der Abfälle müssen nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.
Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann zu Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.
Wertstoffe wie Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe oder Holz müssen grundsätzlich getrennt gesammelt werden.
Ist eine Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, dürfen Abfälle gemischt erfasst und einer zugelassenen Vorbehandlungsanlage zugeführt werden.
Die Trennung und der Verbleib der Abfälle müssen nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.
Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann zu Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.
Wertstoffe wie Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe oder Holz müssen grundsätzlich getrennt gesammelt werden.
Ist eine Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, dürfen Abfälle gemischt erfasst und einer zugelassenen Vorbehandlungsanlage zugeführt werden.
Die Trennung und der Verbleib der Abfälle müssen nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.
Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann zu Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.
Wertstoffe wie Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe oder Holz müssen grundsätzlich getrennt gesammelt werden.
Ist eine Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, dürfen Abfälle gemischt erfasst und einer zugelassenen Vorbehandlungsanlage zugeführt werden.
Die Trennung und der Verbleib der Abfälle müssen nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.
Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann zu Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.
Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente, Formulare und weiterführenden Informationen rund um die Gewerbliche Anlieferung in der MVA Ingolstadt – schnell, übersichtlich und jederzeit verfügbar.
In der MVA Ingolstadt können Privatpersonen nach vorheriger Anmeldung Restmüll und Sperrmüll anliefern. Dazu gehören beispielsweise Matratzen, Sofas, Teppiche, PVC-Böden, Tapetenreste, Möbelstücke, Spielzeug, Hygieneartikel oder Windeln. Wertstoffe wie Papier, Glas, Metall oder Holz gehören hingegen zum Wertstoffhof.
Nein. Auch kleine Mengen können angeliefert werden. Für Kleinanlieferungen gelten Pauschalpreise, beispielsweise für den Inhalt eines normalen PKW-Kofferraums oder Mengen bis 100 kg
Ja. Recyclingfähige Materialien wie Papier, Kartonagen, Glas, Metalle oder verwertbares Holz dürfen nicht in der MVA angeliefert werden. Diese Stoffe müssen getrennt und über die entsprechenden Sammel- und Wertstoffsysteme entsorgt werden.
Ja. Sperrmüll wie Matratzen, Sofas, Teppiche, Möbelstücke, Tapetenreste oder PVC-Beläge kann in der MVA Ingolstadt angeliefert und fachgerecht entsorgt werden.
Nicht angenommen werden unter anderem Elektrogeräte, Batterien, Altöl, Gasflaschen, Feuerlöscher, Lösungsmittel, Bauschutt, Altreifen, Asbest, Glaswolle sowie andere gefährliche oder problematische Abfälle. Diese müssen über spezielle Entsorgungswege abgegeben werden