Abfallanlieferung für Gewerbliche Kunden

Die MVA empfängt nach Abstimmung auch Abfälle von Firmen- und Gewerbekunden.

Gewerbeabfälle sicher und rechtskonform entsorgen

Die Entsorgung gewerblicher Abfälle unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben. Unternehmen sind verpflichtet, Abfälle möglichst getrennt zu erfassen und deren Verbleib nachvollziehbar zu dokumentieren. Die MVA Ingolstadt bietet Ihnen eine zuverlässige und rechtskonforme Entsorgungslösung für verschiedene gewerbliche Abfallarten.

Informieren Sie sich hier über die geltenden Anforderungen, Annahmekriterien und die notwendigen Unterlagen für Ihre Anlieferung.

Welche Abfälle können gewerbliche Anlieferer bei der MVA Ingolstadt anliefern?

Angeliefert werden dürfen:

Nicht angeliefert werden dürfen:

Bitte beachten Sie:

Die Annahmefähigkeit eines Abfalls hängt von seiner Zusammensetzung und den geltenden Annahmebedingungen ab. Im Zweifelsfall wenden Sie sich vor der Anlieferung an das Team der MVA Ingolstadt.

Gewerbliche Müllanlieferung: Das müssen Sie beachten

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) - Das Wichtigste auf einen Blick

Unternehmen sind verpflichtet, ihre gewerblichen Abfälle entsprechend den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu erfassen und zu entsorgen. Für Sie als Abfallerzeuger sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
Abfälle möglichst getrennt erfassen


Wertstoffe wie Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe oder Holz müssen grundsätzlich getrennt gesammelt werden.

Gemischte Abfälle nur in Ausnahmefällen

Ist eine Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, dürfen Abfälle gemischt erfasst und einer zugelassenen Vorbehandlungsanlage zugeführt werden.

Dokumentation bereithalten


Die Trennung und der Verbleib der Abfälle müssen nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.

Verantwortung liegt beim Unternehmen


Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.

Verantwortung liegt beim Unternehmen


Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.

Verstöße können sanktioniert werden


Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann zu Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.

Detaillierte Informationen zur Gewerbeabfallverordnung sowie weiterführende Hinweise für gewerbliche Anlieferer finden Sie in unserem Informationsblatt (PDF).

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) - Das Wichtigste auf einen Blick

Unternehmen sind verpflichtet, ihre gewerblichen Abfälle entsprechend den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu erfassen und zu entsorgen. Für Sie als Abfallerzeuger sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
Abfälle möglichst getrennt erfassen


Wertstoffe wie Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe oder Holz müssen grundsätzlich getrennt gesammelt werden.

Gemischte Abfälle nur in Ausnahmefällen

Ist eine Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, dürfen Abfälle gemischt erfasst und einer zugelassenen Vorbehandlungsanlage zugeführt werden.

Dokumentation bereithalten


Die Trennung und der Verbleib der Abfälle müssen nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.

Verantwortung liegt beim Unternehmen


Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.

Verantwortung liegt beim Unternehmen


Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.

Verstöße können sanktioniert werden


Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann zu Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.

Detaillierte Informationen zur Gewerbeabfallverordnung sowie weiterführende Hinweise für gewerbliche Anlieferer finden Sie in unserem Informationsblatt (PDF).

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) - Das Wichtigste auf einen Blick

Unternehmen sind verpflichtet, ihre gewerblichen Abfälle entsprechend den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu erfassen und zu entsorgen. Für Sie als Abfallerzeuger sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
Abfälle möglichst getrennt erfassen


Wertstoffe wie Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe oder Holz müssen grundsätzlich getrennt gesammelt werden.

Gemischte Abfälle nur in Ausnahmefällen

Ist eine Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, dürfen Abfälle gemischt erfasst und einer zugelassenen Vorbehandlungsanlage zugeführt werden.

Dokumentation bereithalten


Die Trennung und der Verbleib der Abfälle müssen nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.

Verantwortung liegt beim Unternehmen


Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.

Verantwortung liegt beim Unternehmen


Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.

Verstöße können sanktioniert werden


Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann zu Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.

Detaillierte Informationen zur Gewerbeabfallverordnung sowie weiterführende Hinweise für gewerbliche Anlieferer finden Sie in unserem Informationsblatt (PDF).

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) - Das Wichtigste auf einen Blick

Unternehmen sind verpflichtet, ihre gewerblichen Abfälle entsprechend den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu erfassen und zu entsorgen. Für Sie als Abfallerzeuger sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
Abfälle möglichst getrennt erfassen


Wertstoffe wie Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe oder Holz müssen grundsätzlich getrennt gesammelt werden.

Gemischte Abfälle nur in Ausnahmefällen

Ist eine Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, dürfen Abfälle gemischt erfasst und einer zugelassenen Vorbehandlungsanlage zugeführt werden.

Dokumentation bereithalten


Die Trennung und der Verbleib der Abfälle müssen nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.

Verantwortung liegt beim Unternehmen


Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.

Verantwortung liegt beim Unternehmen


Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.

Verstöße können sanktioniert werden


Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann zu Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.

Detaillierte Informationen zur Gewerbeabfallverordnung sowie weiterführende Hinweise für gewerbliche Anlieferer finden Sie in unserem Informationsblatt (PDF).

Alle Infoblätter zum Download

Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente, Formulare und weiterführenden Informationen rund um die Gewerbliche Anlieferung in der MVA Ingolstadt – schnell, übersichtlich und jederzeit verfügbar.

Kontaktieren Sie uns, um eine Anlieferung für Ihr Gewerbe anzumelden!

MVA Ingolstadt

Am Mailinger Bach 141, 85055 Ingolstadt

Deponie Eberstetten

Am Kieswerk 3, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm

Sie haben Fragen zur gewerblichen Müllanlieferung? Wir haben die Antwoten!

Welche Abfälle darf ich in die MVA bringen?

In der MVA Ingolstadt können Privatpersonen nach vorheriger Anmeldung Restmüll und Sperrmüll anliefern. Dazu gehören beispielsweise Matratzen, Sofas, Teppiche, PVC-Böden, Tapetenreste, Möbelstücke, Spielzeug, Hygieneartikel oder Windeln. Wertstoffe wie Papier, Glas, Metall oder Holz gehören hingegen zum Wertstoffhof.

Nein. Auch kleine Mengen können angeliefert werden. Für Kleinanlieferungen gelten Pauschalpreise, beispielsweise für den Inhalt eines normalen PKW-Kofferraums oder Mengen bis 100 kg

Ja. Recyclingfähige Materialien wie Papier, Kartonagen, Glas, Metalle oder verwertbares Holz dürfen nicht in der MVA angeliefert werden. Diese Stoffe müssen getrennt und über die entsprechenden Sammel- und Wertstoffsysteme entsorgt werden.

Ja. Sperrmüll wie Matratzen, Sofas, Teppiche, Möbelstücke, Tapetenreste oder PVC-Beläge kann in der MVA Ingolstadt angeliefert und fachgerecht entsorgt werden.

Nicht angenommen werden unter anderem Elektrogeräte, Batterien, Altöl, Gasflaschen, Feuerlöscher, Lösungsmittel, Bauschutt, Altreifen, Asbest, Glaswolle sowie andere gefährliche oder problematische Abfälle. Diese müssen über spezielle Entsorgungswege abgegeben werden